FAQ – Häufige Fragen

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachfolgend haben wir für Sie eine kurze Zusammenfassung der häufigsten Fragen und Antworten zum Projekt und zu unserer Planung erstellt:  

1. Grundstückssituation – wem gehört das Grundstück?

Bereits vor rd. 7 Jahren haben wir ein Grundstück mit ca. 7.000 m² am Ortseingang Nord erworben. Es befindet sich in der Mitte des Gesamtareals und entspricht ungefähr der Hälfte des aktuell überplanten Bereiches. Schon damals gab es Überlegungen zu einer möglichen Bebauung. Die Fläche wurde bereits vor vielen Jahren durch die Gemeinde und den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim im Flächennutzungsplan verankert.

Unser Grundstücksanteil ist die auf der Startseite dieser Website im Lageplan mit “Einzelhandel mit Wohnen” gekennzeichnete Fläche. Auf dieser Fläche kann der gesamte Lebensmittelmarkt mit Parkplatz sowie die in den Obergeschossen liegende Wohnbebauung realisiert werden. Dieser Bereich schließt auch die für das Erreichen der Wohngebäude benötigte “Wohnstraße” mit ein.

2. Überplanter Bereich – wieso haben Sie Flächen überplant, die außerhalb Ihres Grundstücksbereichs liegen?

Diese Aufgabenstellung hat sich für uns aus den Gesprächen mit der Gemeinde und der MVV Regioplan ergeben. Im Auftrag der Gemeinde begleitet und koordiniert die MVV Regioplan als Berater und Planungsbüro die Prozesse im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans.

In diesem Kontext wurde die im Flächennutzungsplan vorgesehene Gesamtfläche (westlicher Bereich) von rd. 1,5 Hektar für eine ganzheitliche Überplanung zu Grunde gelegt.

Eine im unteren, westlichen Bereich an die Straße (L594) angrenzende Teilfläche soll dabei für eine mögliche Straßenbahnanbindung durch die Gemeinde freigehalten werden.

Die im oberen Bereich der Planung vorgesehene Wohnzeile (Lageplan “Wohnen”) soll ebenfalls Teil unseres Planungskonzeptes sein. In diesem Bereich befindet sich auch der überwiegende Teil der Flurstücke in Gemeindeeigentum. Eine gesamtheitliche Lösung aus einer Hand wird von allen Beteiligten angestrebt.

3. ÖPNV – wieso haben Sie die ÖPNV-Anbindung nur im Lageplan dargestellt?

Die mögliche Anbindung des ÖPNV liegt grundsätzlich in der Hand der Gemeinde, in Abstimmung mit zuständigen Behörden und Institutionen. Im Zusammenhang mit der gesamtheitlichen Überplanung des Areals, wurde dieser Punkt mit aufgegriffen.

Planerisch kann dies aber nur von den zuständigen Fachbehörden und -betrieben geleistet werden. Nach unserem Verständnis, wurde der ausgewählte Bereich eher großzügig freigehalten und es wird voraussichtlich ein geringerer Flächenbedarf dafür erforderlich sein.

4. Bürgerentscheid – was passiert, wenn die Aufstellung eines Bebauungsplans zum Bau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzender Wohnbebauung keine Mehrheit findet?

Geplant ist das Grundstück dann weiter im Eigentum zu behalten. Seitens der SPD-Fraktion gab es beispielsweise einen Alternativvorschlag für eine reine Wohnbebauung. Grundsätzlich stehen wir auch alternativen Konzepten sehr offen gegenüber.

Aus unserer Sicht wäre es aber auch für die Gemeinde die letzte Möglichkeit der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Nußloch.

5. Beweidung durch die Schafe – wie stellt sich die Situation dar?

Aktuell stellen wir dem Nußlocher Schafhof unsere Eigentumsfläche zur Verfügung. Diese vom Voreigentümer vereinbarte Nutzungsüberlassung, führen wir seit Übernahme des Grundstücks unentgeltlich fort.

Bereits bei Abschluss der Überlassung, war diese auf einen begrenzten Zeitraum ausgelegt, da es bereits zum damaligen Zeitpunkt Überlegungen bezüglich einer Bebauung der Fläche gab.

6. Betreiber – welcher Lebensmittelmarkt ist eigentlich vorgesehen?

Vom Grundsatz her haben alle gängigen Betreiber Interesse am Standort bekundet. Das von der Gemeinde beauftragte Nahversorgungskonzept gibt hier einige konkretisierende Empfehlungen.

Auf Grund der positiven Vorgespräche mit fast allen Betreibern, können wir signalisieren, dass wir einen von der Gemeinde favorisierten Betreiber in unser Konzept integrieren können.

7. Wohnraumkonzept – sind Miet- oder Eigentumswohnungen geplant?

Aus unserer Sicht empfiehlt es sich aus eigentumsrechtlichen Gründen, zur Vermeidung von Teileigentum, Mietwohnungen auf dem Lebensmittelmarkt zu errichten.

In der gegenüberliegenden Wohnbauzeile am Hang (Lageplan “Wohnen”) ist auch die Schaffung von Wohneigentum denkbar.

Zusätzlich wird an der Entwicklung von Modellen für geförderten Wohnraum gemeinsam mit der Gemeinde gearbeitet. Wie bereits erwähnt, hält die Gemeinde in diesem Bereich auch eigene Flurstücke.  

8. Planungskonzept – wie verbindlich ist die vorgestellte Planung?

Wie bei der Bürgerinformationsveranstaltung erläutert, wollen wir uns diesbezüglich verbindlich halten. Wir haben in einer frühen Phase bereits ein sehr weitreichendes Konzept verfasst. Im Sinne des B-Planverfahrens ist dieses aber nicht in Stein gemeißelt.

Es geht dann vor allem darum, das Projekt im fortlaufenden Prozess zusammen mit der Gemeinde, und unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, weiter zu entwickeln und zu gestalten.

9. Sicherung der Gemeindeinteressen - wie können die Interessen der Gemeinde gewahrt werden?

Neben der gemeinsamen Erarbeitung und Festschreibung der wesentlichen Eckdaten des Projektes in einem Bebauungsplan, ist ein städtebaulicher Vertrag oder Durchführungsvertrag gemäß BauGB zwischen Gemeinde und Investor vorgesehen.

Grundsätzlich gilt, dass ein “Alleingang” ohne die Gemeinde weder möglich noch gewollt ist.

Scrollen